Inhaltsverzeichnis

1. Wechsel von In-House zu Remote

2. Rechtliche Aspekte seitens Kunden
2.1 Einwilligung der Testpersonen vor dem Test
2.2 Einwilligung der Testpersonen nach dem Test
2.3 TestingTimes Onlinesignatur für Testpersonen

3. Rechtliche Aspekte seitens TestingTime

1. Wechsel von Studien vor Ort zu Remote

Begünstigt durch COVID-19 wird Remote-Usability-Testing als Alternative zu Studien im Büro oder in Usability-Labors zusehends beliebter. Zum einen schließt es jegliche Keimübertragung zwischen Interviewer und Testperson aus. Zum anderen lässt es sich schnell einrichten, erlaubt die (landes- oder sprachraum-weite) Rekrutierung passender Kandidaten, und als Ausrichter muss man sich weder um ein Teststudio noch um die Bewirtung der Probanden kümmern. In diesem Beitrag erfährst du mehr über die Vor- und Nachteile von Remote User Testing.

2. Rechtliche Aspekte seitens Kunden

Sobald „auf Remote“ gewechselt werden soll, kommt nur oft die Frage auf, was im Hinblick auf NDA und nötige Einverständniserklärungen zu tun ist, wenn über Lookback & Co. getestet wird. Oft werden wir gefragt, ob wir ein Standard-NDA zur Verfügung stellen können – leider ist das nicht möglich, denn dafür sind unsere Kunden, ihre Geschäftsmodelle und die rechtlichen Anforderungen zu unterschiedlich. Bleibt die Frage nach Übermittlung: Natürlich kann man jeder Testperson die üblichen Formulare mit der Post schicken und sie auffordern, sie bitte VOR dem Testtermin unterschrieben per Brief zurückzusenden – eine wasserdichte Lösung. Aber wer plant seine User-Tests schon so lange voraus, dass Hin- und Rückweg und dazu noch die zu befürchtende „Aufschiebezeit“ seitens der Testpersonen nicht zum Organisationsproblem werden? Realistischer ist also meistens nur die „elektronische Signatur“ oder eine Vereinbarung, die die physische Unterschrift ersetzt.

2.1 Einwilligung der Testpersonen vor dem Test

Seit einigen Jahren gelten Regeln und Gesetze zur elektronischen Signatur. Eine Übersicht dazu findet man etwa hier. Es gibt also, je nach Anlass und Verwendungszweck, unterschiedliche Formen und „Verbindlichkeitsstufen“. Und mehrere unserer Kunden, die regelmäßig Remote-Testing betreiben und entsprechende Rechtsfragen für sich geklärt haben, sind mit ihren Juristen überein gekommen, dass für besagte Vereinbarungen zu Vertraulichkeit und Videoaufzeichnung nicht die höchste Sicherheitsstufe benötigt wird: Es gilt als verbindliche Vereinbarung, was beide Seiten als solche akzeptieren. Folglich werden bei Firmen, die regelmäßig über uns rekrutieren, folgende Optionen von Justitiaren akzeptiert und regelmäßig verwendet: 

  1. Die Testpersonen bestätigen ihre Akzeptanz von Geheimhaltung und Videoaufzeichnung einfach per E-Mail.
  2. Dieselbe Bestätigung durch Anklicken einer Checkbox („Häkchen“).
  3. Verwendung einer Software, mit der digital signiert wird (wie HelloSign, Adobe Sign etc.).
  4. Testpersonen drucken sich die Vereinbarung aus, unterschreiben per Hand und schicken dem Kunden einen Scan oder ein Foto.

2.2 Einwilligung der Testpersonen nach dem Test

Alle zuvor genannten Möglichkeiten setzen natürlich voraus, dass die Testpersonen daran denken, diese kleine „Hausaufgabe“ vorher zu erledigen. Sollte ein Proband aber vergessen haben, die nötigen Vereinbarungen vor Beginn der Session zu bestätigen, muss das nicht zum Abbruch führen, denn für solche Fälle nutzen manche Kunden noch eine fünfte Möglichkeit: Der oder die Interviewerin fragt den Probanden, während Test und Videoaufzeichnung schon laufen, ob er mit Videoaufzeichnung für interne Zwecke und Geheimhaltung einverstanden ist. Stimmt er zu, ist dies nach Auffassung der Juristen dieser Kunden ein mündlicher Vertrag, der zudem schon in Bild und Ton dokumentiert ist.

2.3 TestingTimes digitale Signatur für Testpersonen

Lass deine Dokumente gegenzeichnen ganz unkompliziert und komplett digital über unser Bestellformular. Dies kann z. B. eine Geheimhaltungsvereinbarung, eine Vereinbarung zur Aufzeichnung des Benutzertests oder etwas anderes sein. Aktiviere hierzu in unserem Bestellformular die Option „Zu unterzeichnendes Dokument“, in der Rubrik „Erweiterungen“, um ein Dokument deiner Wahl hochzuladen. Anschliessend binden wir das zu unterzeichnende Dokument direkt in unseren Rekrutierungsprozess ein. Hierfür nutzen wir einen Drittanbieter, namens Eversign. Jedes Dokument wird rechtskräftig unterschrieben und enthält das Datum, den vollständigen Namen der Testperson, sowie dessen elektronische Unterschrift. Vor Beginn der Studie hast du Zugriff auf alle signierten Dokumente in deiner Auftragsübersicht.

Digitale Signatur

3. Rechtliche Aspekte seitens TestingTime

Generell ist TestingTime nur der Vermittler zwischen seinen Kunden und den Testpersonen (siehe AGB). Die Testpersonen stimmen unseren Nutzungsbedingungen bei der Registrierung zu. Diese klären unter anderem rechtliche Aspekte wie die Hinterlegung und Weitergabe von Personendaten nach der Registrierung. Zudem wird der allgemeine Ablauf von Produktstudien und die Einladung zu Produktstudien erläutert. Wir halten uns vollständig an die Allgemeine Datenschutzverordnung der EU (DSGVO) und erwarten dasselbe von unseren Kunden.

Themen wie die Geheimhaltung (Stichwort „NDA“) und das Einverständnis zur Videoaufzeichnung bei spezifischen Tests sollten unsere Kunden stets direkt mit den Testpersonen regeln. Eine DSGVO-konforme Vorlage für ein NDA findet man etwa hier. Wir sind jedoch keine Rechtsexperten, daher ist es ratsam, dass du mit deinem internen oder einem externen Legal-Team klärst, was du in Zweifelsfällen tun musst.